Personalrat

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Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalrats sind im “Hessischen Personalvertretungsgesetz” (HPVG) geregelt.

Jede Schule hat einen eigenen Schulpersonalrat, der die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter vertritt.

Der Personalrat des Oberstufengymnasiums setzt sich wie folgt zusammen:

  • Frau Ulrike Arnold
  • Herr Georg Hofmann
  • Herr Dr. Kay-Uwe Jagemann (Vorsitzender)

 Die wichtigsten Aufgaben des Personalrats sind:

  • Vermittlung zwischen Kolleginnen und Kollegen
  • Verhandlung mit der Schulleitung über wichtige Regelungen, wie Fortbildungen
  • Fragen der Gleichbehandlung
  • Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zugunsten der Kolleginnen und Kollegen

In wesentlichen Angelegenheiten hat der Personalrat ein Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrecht. Hierzu gehören:

  • Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen
  • Regelungen der Ordnung und des Verhaltens der Beschäftigten
  • allgemeine Grundsätze der Fortbildung
  • Ersatzansprüche (z.B. verlorener Schulschlüssel) gegen Beschäftigte
  • Einstellung, Entlassung (oder Kündigung), Beförderung
  • Versetzung oder Abordnung
  • Ablehnung des Antrags auf Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung
  • Beurteilungsrichtlinien
  • Regelungen der Arbeitszeit

Der Personalrat des Oberstufengymnasiums Eschwege trifft sich in der Regel einmal im Monat zu den Personalratssitzungen. Mitglieder der Schulleitung nehmen auf Einladung des Personalrates teil.

 
 

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