Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalrats sind im “Hessischen Personalvertretungsgesetz” (HPVG) geregelt.
Jede Schule hat einen eigenen Schulpersonalrat, der die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter vertritt.
Der Personalrat des Oberstufengymnasiums setzt sich wie folgt zusammen:
Die wichtigsten Aufgaben des Personalrats sind:
In wesentlichen Angelegenheiten hat der Personalrat ein Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrecht. Hierzu gehören:
Der Personalrat des Oberstufengymnasiums Eschwege trifft sich in der Regel einmal im Monat zu den Personalratssitzungen. Mitglieder der Schulleitung nehmen auf Einladung des Personalrates teil.
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